Landessynode

Tagung der Landessynode
Beim Eintritt in die Landessynode hat jedes Mitglied folgendes Gelübde zu leisten:
"Ich gelobe vor Gott, bei meinem Wirken in der Landessynode die innere und äußere Wohlfahrt der evangelisch-lutherischen Kirche nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren und danach zu trachten, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus. - Ich gelobe es vor Gott."
Die Landessynode trägt Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche und kann darüber beraten und beschließen. Sie kann Kundgebungen erlassen.
Die Landessynode ist insbesondere zuständig für:
- die Gesetzgebung im Bereich der Landeskirche
- die Prüfung und Erledigung der Vorlagen
- die Beschlussfassung über Gesuche und Eingaben an die Landessynode
- die Beschlussfassung über die Grenzen der Landeskirche
- die Beschlussfassung über die Einführung neuer Gottesdienstordnungen, Agenden und Gesangbücher
- die Bewilligung der Einnahmen und der Ausgaben im Haushaltplan der Landeskirche und der auszuschreibenden Landeskirchensteuern
- die Prüfung und Richtigsprechung der Haushaltrechnungen der Landeskirche
- die Beschlussfassung über Aufnahme und Tilgung von Anleihen auf den Kredit der Landeskirche, soweit sie nicht bloß zur kurzfristigen Deckung haushaltplanmäßiger Ausgaben dienen
- die Teilnahme an der Wahl des Landesbischofs und des Präsidenten des Landeskirchenamtes sowie die Wahl der synodalen Mitglieder der Kirchenleitung und ihrer Stellvertreter, die Beschlussfassung aufgrund von Beschwerden über den Landesbischof, das Landeskirchenamt und die Kirchenleitung.


